www.kantonsparlamente.ch/tab XML-Export (Excel)
Synoptische Darstellung des kantonalen Parlamentsrechts

Provisorische Fassung (Datenstand: 2021)

Kantone nach Regionen einblenden:
        Tabelle [A..M] auswählen
       
   Sprache:
 
Kantone einzeln einblenden

 ZH

 BE

 LU

 UR

 SZ

 NW

 OW

 GL

 ZG

 FR

 SO

 BS

 BL

 SH

 AI

 AR

 SG

 GR

 AG

 TG

 TI

 VD

 VS

 NE

 GE

 JU
  
 CH
    
 
        
Legende Darstellung der Daten
Inhalte:            
Rechtsgrundlagen:            
        
D. Organisatorische Fragen      ZH    BE    CH 
Parlamentsdienste, Sekretariat               
D.020:
Wer leistet im Wesentlichen die Stabsaufgaben für das Parlament, seine Organe und Mitglieder?
   ausschliesslich die dem Kantonsrat unterstellten Parlamentsdienste   Die Parlamentsdienste    
   § 46 KRG / PD-VO  Art. 91 - 95 GRG, Art. 132 - 133 GO   
D.030:
Aufgaben Parlamentssekretariat
   Die gesamte administrative Gewährleistung des Rats- und Kommissionsbetriebs, insbesondere Vorbereitung und Aufbereitung der Plenar- und Kommissionssitzungen, Führungsunterstützung gegenüber Geschäftsleitung und Präsidium, Organisation und Betreuung der Parlamentsanlässe   Die Parlamentsdienste unterstützen den Grossen Rat, seine Organe und Mitglieder bei der parlamentarischen Arbeit. Sie erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:- Führung der Sekretariate des Büros und der Kommissionen- Beratung der Ratsorgane und Ratsmitglieder in Verfahrens-, Rechts- und Sachfragen- ...
[weiterlesen]
   
   § 46 KRG /PD-VO  Art. 91 GRG   
D.040:
Unterstellung / Administrative Angliederung der Parlamentsdienste
   Unterstellung unter das Parlament, konkret unter die Verwaltungskommission für die Parlamentsdienste (VKP). Sie ist personell identisch mit den drei Mitgliedern des Ratspräsidiums.   Die Parlamentsdienste sind dem Grossen Rat und seinen Organen verantwortlich und arbeiten nach deren Weisungen. Sie unterstehen der Aufsicht des Büros.    
   PD-VO  Art. 91 Abs. 2 und Art. 92 Abs. 1 GRG   
D.050:
Personelle Ausstattung der Parlamentsdienste (Vollstellen)
   (Finanz-/ Stellenplan): 14,5   Der Stellenbestand der Parlamentsdienste beträgt 12,6 Vollzeitstellen.    
        
D.060:
Wer wählt die Leitung der Parlamentsdienste? Auf wessen Antrag?
   Die Geschäftsleitung des Kantonsrates auf Antrag einer Findungskommission   Die Generalsekretärin / der Generalsekretär des Grossen Rates wird vom Grossen Rat auf Antrag des Büros des Grossen Rates gewählt.    
   PD-VO  Art. 92 Abs. 2 GRG   
D.070:
Wer wählt die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste? Auf wessen Antrag?
   Die Verwaltungskommission für die Parlamentsdienste, bestehend aus dem dreiköpfigen Ratspräsidium und - mit beratender Stimme - dem/der 1. Ratssekretär/in, auf Antrag des Leiters/der Leiterin der Parlamentsdienste   Das Büro des Grossen Rates schafft die erforderlichen Personalstellen. Die Anstellung des Personals der Parlamentsdienste erfolgt durch den / die GeneralsekretärIn.    
   PD-VO  Art. 93 Abs. 3 GRG, Art. 132 Abs. 2 GO   
D.080:
Budget der Parlamentsdienste
   (Budget 2008): Personalaufwand: CHF 1,8 Mio.
Sachaufwand: weil Kantonsrat und Parlamentsdienste über ein gemeinsames Budget verfügen, können einzig die Raumkosten von derzeit rund CHF 111'000 separat beziffert werden
  Der Finanzhaushalt der Parlamentsdienste ist Teil der Besonderen Rechnung für den Grossen Rat.    
     Art. 93 Abs. 1 GRG   
D.090:
Stabsaufgaben Parlamentsdienste, Analogie zu Art. 64 ParlG
   siehe Pos. 4.2.2.   vgl. 4.2.2    
   PD-VO     

© Verlag parliaments.ch, 2024