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Synoptische Darstellung des kantonalen Parlamentsrechts
Provisorische Fassung (Datenstand: 2021) |
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D. Organisatorische Fragen | ZH | BE | CH | ||||
Parlamentsdienste, Sekretariat | |||||||
D.020: Wer leistet im Wesentlichen die Stabsaufgaben für das Parlament, seine Organe und Mitglieder? |
ausschliesslich die dem Kantonsrat unterstellten Parlamentsdienste | Die Parlamentsdienste | |||||
§ 46 KRG / PD-VO | Art. 91 - 95 GRG, Art. 132 - 133 GO | ||||||
D.030: Aufgaben Parlamentssekretariat |
Die gesamte administrative Gewährleistung des Rats- und Kommissionsbetriebs, insbesondere Vorbereitung und Aufbereitung der Plenar- und Kommissionssitzungen, Führungsunterstützung gegenüber Geschäftsleitung und Präsidium, Organisation und Betreuung der Parlamentsanlässe |
Die Parlamentsdienste unterstützen den Grossen Rat, seine Organe und Mitglieder bei der parlamentarischen Arbeit. Sie erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:- Führung der Sekretariate des Büros und der Kommissionen- Beratung der Ratsorgane und Ratsmitglieder in Verfahrens-, Rechts- und Sachfragen- ... [weiterlesen] | |||||
§ 46 KRG /PD-VO | Art. 91 GRG | ||||||
D.040: Unterstellung / Administrative Angliederung der Parlamentsdienste |
Unterstellung unter das Parlament, konkret unter die Verwaltungskommission für die Parlamentsdienste (VKP). Sie ist personell identisch mit den drei Mitgliedern des Ratspräsidiums. | Die Parlamentsdienste sind dem Grossen Rat und seinen Organen verantwortlich und arbeiten nach deren Weisungen. Sie unterstehen der Aufsicht des Büros. | |||||
PD-VO | Art. 91 Abs. 2 und Art. 92 Abs. 1 GRG | ||||||
D.050: Personelle Ausstattung der Parlamentsdienste (Vollstellen) |
(Finanz-/ Stellenplan): 14,5 | Der Stellenbestand der Parlamentsdienste beträgt 12,6 Vollzeitstellen. | |||||
D.060: Wer wählt die Leitung der Parlamentsdienste? Auf wessen Antrag? |
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates auf Antrag einer Findungskommission | Die Generalsekretärin / der Generalsekretär des Grossen Rates wird vom Grossen Rat auf Antrag des Büros des Grossen Rates gewählt. | |||||
PD-VO | Art. 92 Abs. 2 GRG | ||||||
D.070: Wer wählt die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste? Auf wessen Antrag? |
Die Verwaltungskommission für die Parlamentsdienste, bestehend aus dem dreiköpfigen Ratspräsidium und - mit beratender Stimme - dem/der 1. Ratssekretär/in, auf Antrag des Leiters/der Leiterin der Parlamentsdienste | Das Büro des Grossen Rates schafft die erforderlichen Personalstellen. Die Anstellung des Personals der Parlamentsdienste erfolgt durch den / die GeneralsekretärIn. | |||||
PD-VO | Art. 93 Abs. 3 GRG, Art. 132 Abs. 2 GO | ||||||
D.080: Budget der Parlamentsdienste |
(Budget 2008): Personalaufwand: CHF 1,8 Mio. Sachaufwand: weil Kantonsrat und Parlamentsdienste über ein gemeinsames Budget verfügen, können einzig die Raumkosten von derzeit rund CHF 111'000 separat beziffert werden | Der Finanzhaushalt der Parlamentsdienste ist Teil der Besonderen Rechnung für den Grossen Rat. | |||||
Art. 93 Abs. 1 GRG | |||||||
D.090: Stabsaufgaben Parlamentsdienste, Analogie zu Art. 64 ParlG |
siehe Pos. 4.2.2. | vgl. 4.2.2 | |||||
PD-VO | |||||||
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