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Synoptische Darstellung des kantonalen Parlamentsrechts

Provisorische Fassung (Datenstand: 2021)

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Legende Darstellung der Daten
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Rechtsgrundlagen:            
        
M. Diverse Aspekte      ZH    BE    CH 
Sicherheit               
M.020:
Besondere Massnahmenzur Gewährleistung der Sicherheit der Abgeordneten
   Beschluss GL Kantonsrat: Eingangskontrolle, betreut durch 4 Mitglieder der Kantonspolizei. Das Prozedere ist vergleichbar mit den Passagierkontrollen an internationalen Flughäfen.   Es bestehen minimale Massnahmen: Ein einziger Durchgang zwischen Rathaus und Staatskanzlei. Die übrigen Durchgänge sind verriegelt. Direkte Alarmierungsmöglichkeit der Polizei. Vor jeder Session Kontaktaufnahme mit der Polizei, um das "Gefährdungspotential" abzuschätzen.    
        
M.030:
Spezielle Vorkehrungen für die medizinische Versorgung (erste Hilfe) der Parlamentsmitglieder, Zuständigkeit für die medizinische Versorgung
   Im Rathaus steht ein medizinisches Notfall-Set mit Defibrillator zur Verfügung. Sofern dem Kantonsrat ein Mitglied mit ärztlicher oder pharmazeutischer Ausbildung angehört, wird es bzw. werden sie für einen Bereitschaftsdienst angefragt.   Die Staatskanzlei verfügt über einen Defibrillator, der im Ratssaal stationiert ist. Zuständig für die medizinische Erstversorgung sind das Rathausteam und die WeibelInnen. Sie haben einen Basic Life Support-Grundkurs inkl. AED besucht. 1. Hilfe können zudem drei Ratsmitglieder (ÄrztIn) leisten.    
        
Einschränkungen der Ratstätigkeit               
M.050:
Interessenbindungen, Form der Publikation
        
        
M.060:
Regelung der Frage der Unvereinbarkeiten
   Im Gesetz über die politischen Rechte   Dem Grossen Rat dürfen nicht angehören die Mitglieder des Regierungsrates, die Mitglieder der kantonalen richterlichen Behörden, das Personal der zentralen und der dezentralen kantonalen Verwaltung, die Mitarbeitenden der Finanzkontrolle.    
   §§ 25-30 GPR  Art. 68 Abs. 1 KV und Art. 9 GRG   
M.070:
Ausstandsgründe im Plenum
        
        
Networking, gesellschaftliche Anlässe               
M.090:
Regelmässige Treffen der ehemaligen Parlamentspräsidien
        
        
M.100:
Regelmässige gesellschaftliche Anlässe des Parlaments (Finanzierung, Teilnehmende)
        
        
M.110:
Institutionalisierte interkantonale Kontakte der Leitungsorgane
        
        
M.120:
Institutionalisierte interkantonale Kontakte Plenum (Fussball oder ähnliches)
        
        

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