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Présentation synoptique du droit parlementaire cantonal
Version provisoire (données : 2021) |
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J. Élections par le parlement | ZH | BE | CH | ||||
Procédure d'élection | |||||||
J.020: Quelles sont les compétences électorales du parlement ? |
Wahlen für Funktionen und Organe des Parlaments- Präsidium und Vizepräsidien des Kantonsrates- übrige Mitglieder des Geschäftsleitung des Kantonsrates- Mitglieder von Kommissionen- Präsidien von KommissionenWahlen von anderen Institutionen:- Ratsekretärin / Ratssekretär- Mitglieder des Obergerichts, ... [lire la suite] |
Wahlen für Funktionen und Organe des Parlaments:- die Grossratspräsidentin bzw. den Grossratspräsidenten- die 1. und 2. Grossratsvizepräsidentin bzw. den 1. und 2. -vizepräsidenten- und die fünf StimmenzählerInnen- die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Mitglieder der ständigen Kommissionen- d ... [lire la suite] | |||||
Art. 58 KV; § 13 KRG / § 41 Abs. 1 GR | Art. 77 KV, Art. 32 Abs. 1 Datenschutrzgesetz (KDSG), Art. 5 Abs. 1 Gesetz über die Finanzkontrolle (KFKG), Art. 24, 29 GRG | ||||||
J.030: Comment la procédure électorale est-elle réglée ? |
Bei geheimen Wahlen stimmt das Präsidium mit, bei offnen nur dann, wenn ein Stichentscheid erforderlich istgeheime Wahlen: Ungültige und leere Wahlzettel fallen ausser Betracht. Übersteigt die Zahl der Vorschläge die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt ... [lire la suite] | Grundsätze: Wahlen werden schriftlich und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht (absolutes Mehr). Erreichen mehr Kandidierende das absolute Mehr, als zu wählen sind, sind diejenigen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt | |||||
§ 13 KRG, §§ 36 ff. GR; Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) | Art. 80 ff. GRG, Art. 109 f. GO | ||||||
Élections ouvertes et secrètes | |||||||
J.050: Existe-t-il des élections à bulletin secret prescrites par la loi ? |
Wahlen werden geheim durchgeführt, ausgenommen die Fälle, die nachstehend unter 10.2.4 aufgelistet sind: |
Ja. Wahlen werden schriftlich und geheim vorgenommen. In unbestrittenen Fällen kann die Wahl eines Ratsorgans und weiterer Behördenmitglieder (nicht aber der Gerichtsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft) auf Antrag des Büros durch Aufstehen erfolgen. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist die W ... [lire la suite] | |||||
§ 13 KRG / § 41 Abs. 1 GR | Art. 82 und 83 GRG | ||||||
J.060: Les élections se font-elles d?ordinaire au bulletin secret ? |
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J.070: Les élections se font-elles d?ordinaire à bulletin ouvert ? |
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J.080: La tenue d?une élection à bulletin ouvert est-elle soumise à conditions ? |
Wahlen, die offen durchgeführt werden: - Mitglieder Bankrat, Aufsichtsrat Sozialversicherungsanstalt, Ombudsperson. wenn Anzahl Vorschläge identisch mit Anzahl der zu vergebenden Sitze- Mitglieder des Geschäftsleitung des Kantonsrates, Mitglieder von Kommissionen, Präsidien von Kommissionen, Ratsekr ... [lire la suite] | In unbestrittenen Fällen kann die Wahl eines Ratsorgans und weiterer Behördenmitglieder auf Antrag des Büros durch Aufstehen erfolgen. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist die Wahl gleichwohl geheim durchzuführen. | |||||
§ 13 KRG / § 41 Abs. 1 GR | Art. 83 GRG | ||||||
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