A.420 (Kt BE):
Führungs- und Controllinginstrumente (z.B. Planungsberichte, Finanzpläne, Nachtragskredite, Staatsrechnung, Rechenschaftsbericht, etc.)
Der Grosse Rat wirkt in der politischen und strategischen Planung mit. Er kann im Bereich seiner Zuständigkeiten frühzeitig die Stossrichtung eines Geschäfts durch Grundsatzbeschluss festlegen. Der Grosse Rat berät die Richtlinien der Regierungspolitik, beschliesst den Voranschlag und genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan sowie den Geschäftsbericht (mit Jahresrechnung).Der Grosse Rat nimmt seine Steuerungsfunktion im Übrigen wahr durch - Rechtsetzung, - Behandlung von und Stellungnahme zu Berichten des Regierungsrates,- Beschluss über den Voranschlag, - Einsatz parlamentarischer Instrumente.