C.140 (Kt BE):
Qui approuve le procès-verbal ?

Beschlussprotokoll: Der/die RatspräsidentIn genehmigt das Protokoll und leg es an der nächsten Sitzung des Grossen Rates zur Einsicht auf. Berichtigungsbegehren sind beim Grossratspräsidenten / bei der Grossratspräsidentin einzureichen. Der Grosse Rat entscheidet darüber.Wortlautprotokoll: Berichtigungen können  bis zum Ende der folgenden Session beim Büro beantragt werden. Die Geschäftsleitung des Büros entscheidet endgültig über die Berichtigungsanträge.