F.030 (Kt BE):
Verfahren zur Berechnung der Kommissionsschlüssel (Verteilung der Kommissionssitze)
Die Zusammensetzung der Kommissionen und die Zuteilung der Präsidien richten sich nach der Stärke der Fraktionen. Das Büro des Grossen Rates legt den Verteilschlüssel fest. Für die Zuteilung der Sitze in den Aufsichtskommissionen einerseits und in den ständigen Sachbereichskommissionen andererseits werden die Mitgliederzahlen der Kommissionen jeweils zusammengerechnet. Die Zuweisung der den Fraktionen zugeteilten Sitzen auf die einzelnen Kommissionen erfolgt nach Fraktionsstärke. Fraktionen, die für ein Direktmandat zu klein sind, werden im Verteilverfahren zusammengerechnet.