F.100 (Kt BE):
Quelles sont les tâches des commissions ? Dans quelle mesure la liste des tâches selon l'art. 44 LParl a-t-elle été reprise ?
Der Grosse Rat kann nach Verfassung zur Vorbereitung seiner Beratungen Kommissionen bilden. Die Kommissionen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben wahr, beraten die ihnen zugewiesenen Ratsgeschäfte vor, treffen die notwendigen Abklärun-gen, erstatten dem Grossen Rat Bericht und stellen ihm Antrag. Die ständigen Kommissionen nehmen während der ganzen Legis-latur die Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich nach Mass-gabe der Grossratsgesetzgebung wahr. Die Besonderen Kommissionen nehmen die ihnen vom Grossen Rat zugewiesenen Aufgaben wahr