F.200 (Kt BE):
Zusätzliche Rechte der PUKs?

Die PUK hat die gleichen Informationsrechte wie eine Aufsichtskommission. Sie kann überdies- die Herausgabe sämtlicher Akten verlangen,- Personen im Dienste des Kantons als Zeugen vernehmen,- Auskunftspersonen befragen,- von Personen und Amtsstellen ausserhalb der Kantonsverwaltung Auskünfte einholen und Unterlagen einfordern,- Sachverständige beiziehen,- Augenscheine vornehmen.