G.060 (Kt BE):
Wesentlichen Planungsgeschäfte (Richtlinien, Aufgaben und Finanzplan, Budget, Sachplanungen usw.) in der Kompetenz des Parlaments
Der Grosse Rat behandelt nach der KV die Richtlinien der Regierungspolitik, den Aufgaben- und Finanzplan sowie weitere grundlegende Pläne in einzelnen Aufgabenbereichen.
Zu den Bereichsplanungen, die der Grosse Rat gestützt auf spezialgesetzliche Grundlagen oder politische Beschlüsse behandelt, gehören u.a.: Bericht über die Aussenbeziehungen, Strassenbauprogramm, Bericht über die mittelfristige Nachfrage- und Angebotsentwicklung sowie über die Investitionsplanung im öffentlichen Verkehr, Versorgungsplanung nach Spitalversorgungsgesetz, Energieberichte, Raumplanungsbericht, kantonale Wachstumsstrategie, Planungsbericht zur Alterspolitik, Bildungsstrategie usw.