G.070 (Kt BE):
Comment le parlement prend-il position sur les affaires de planification relevant de la compétence du gouvernement (décisions de principe, déclarations, mandats, etc.) ?

Der Grosse Rat nimmt Planungen und Berichte des Regierungsrates zur Kenntnis oder genehmigt sie. Die Kenntnisnahme oder Genehmigung kann ganz oder teilweise erfolgen und kann mit Planungserklärungen ergänzt werden. Bei Rückweisung oder Nichtgenehmigung geht das Geschäft mit Auflagen des Grossen Rates an den Regierungsrat zurück. Der Grosse Rat kann den Regierungsrat überdies mit Motionen beauftragen, welchen im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates Richtliniencharakter zukommt.