G.120 (Kt BE):
Hilfskräfte und Fachorgane für Aufsichtskommissionen bei der Oberaufsichtstätigkeit

Die Aufsichtskommissioneen und die von ihnen beauftragten Ausschüsse werden von den Parlamentsdiensten unterstützt; sie können durch die Finanzkontrolle oder andere Sachverständige besondere Prüfungen vornehmen und sich beraten lassen. Ausserdem können sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Organisationseinheiten der Kantonsverwaltung beiziehen.