G.120 (Kt BE):
A quels auxiliaires et organes spécialisés les commissions de surveillance peuvent-elles faire appel dans le cadre de leur activité de haute surveillance ?
Die Aufsichtskommissioneen und die von ihnen beauftragten Ausschüsse werden von den Parlamentsdiensten unterstützt; sie können durch die Finanzkontrolle oder andere Sachverständige besondere Prüfungen vornehmen und sich beraten lassen. Ausserdem können sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Organisationseinheiten der Kantonsverwaltung beiziehen.