J.020 (Kt BE):
Wahlbefugnisse des Parlamentes
Wahlen für Funktionen und Organe des Parlaments:- die Grossratspräsidentin bzw. den Grossratspräsidenten- die 1. und 2. Grossratsvizepräsidentin bzw. den 1. und 2. -vizepräsidenten- und die fünf StimmenzählerInnen- die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Mitglieder der ständigen Kommissionen- die Mitglieder der ständigen Kommissionen sowie die Ersatzmit-glieder der Sachbereichskommissionen und der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen
Weitere Wahlen:- die Regierungspräsidentin bzw. den Regierungspräsidenten- die Regierungsvizepräsidentin bzw. den Regierungsvizepräsidenten- die Staatsschreiberin bzw. den Staatsschreiber- die Präsidentin bzw. den Präsidenten von Obergericht und Verwaltungsgericht- die übrigen Mitglieder der Gerichte- die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär des Grossen Rates- die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Datenschutz- die Vorsteherin bzw. den Vorsteher der Finanzkontrolle- die Präsidien und Mitglieder diverser weiterer Justizbehörden