J.050 (Kt BE):
Existe-t-il des élections à bulletin secret prescrites par la loi ?

Ja. Wahlen werden schriftlich und geheim vorgenommen. In unbestrittenen Fällen kann die Wahl eines Ratsorgans und weiterer Behördenmitglieder (nicht aber der Gerichtsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft) auf Antrag des Büros durch Aufstehen erfolgen. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist die Wahl gleichwohl geheim durchzuführen.