K.090 (Kt BE):
Erfahrungen des Parlaments mit den gewählten Regelungen
Die Regelung wurde mit der Parlamentsrechtsrevision per 01.06.2014 neu eingeführt. Basis bildete das davor in der Praxis entwickelte Verfahren, wonach der Regierungsrat die Oberaufsichtskommission halbjährlich eine Liste mit allen im Bereich der Aussenbeziehungen hängigen Geschäften unterbreitete. Die Kommission entschied auf dieser Basis, zu welchen Geschäften sie in welcher Form informiert und konsultiert werden wollte. Dieses Verfahren hatte sich aus Sicht der Oberaufsichtskommission bewährt.