A.430 (Kt ZH):
A qui incombe le contrôle des différents instruments (p. ex. commission des finances) ?
Zuständige Aufsichts- und /oder Sachkommissionen.Die Finanzkommission ist insbesondere für die folgenden Aufgabenbereiche zuständig: Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan: Stellungnahmen zu den Legislaturschwerpunkten, der Finanzentwicklung und den direktionsübergreifendenFunktionsbereichen; Beratung des Berichts über die Legislaturschwerpunkte; Prüfung der Auswirkungen der mittelfristigen Planung; Antragstellung zu Voranschlag, Rechnung und Nachtragskrediten, in Koordination mit den zuständigen Sachkommissionen und der Justizkommission; .Beratung der Vorlage zur Festsetzung des Staatssteuerfusses; Beratung der Massnahmenpläne Haushaltsgleichgewicht; Kenntnisnahme der Semesterberichterstattung der Finanzkontrolle; Überprüfung des Beteiligungscontrollings.