G.020 (Kt ZH):
Quels actes législatifs sont adoptés par le parlement, lesquels sont soumis au référendum obligatoire ou facultatif et combien de lectures ont lieu pour chaque type d'acte ?

obligatorisches Referendum:- Verfassungsänderungen;- interkantonale und internationale Verträge, deren Inhalt Verfassungsrang hat;- Volksinitiativen in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs, denen der Kantonsrat nicht zustimmt;- Volksinitiativen in der Form der allgemeinen Anregung, die der Kantonsrat nicht umsetzen will;- Volksinitiativen, denen der Kantonsrat einen Gegenentwurf gegenüberstellt;- Steuergesetze (Art. 125 Abs. 1 und Art. 130 Abs. 3 lit. b) und ihre Änderungen, die neue Steuern einführen oder für die Einzelnen höhere Steuerbelastungen zur Folge haben.fakultatives Referendum:- der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen;- interkantonale und internationale Verträge, deren Inhalt Gesetzesrang hat;- Beschlüsse des Kantonsrates, die durch Gesetz dem Referendum unterstellt sind;- Beschlüsse des Kantonsrates von grundlegender Bedeutung, die langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben;- die Grundzüge der Vernehmlassung des Kantons zu Vorlagen des Bundes, die von grundlegender Bedeutung sind, langfristige Auswirkungenauf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben und auf Bundesebene nicht dem Referendum unterstellt sind.Zu Verfassungsänderungen und Gesetzen finden 2 Lesungen statt; zu den übrigen rechtsetzenden Kantonsratsbeschlüsse 1 Lesung